Ratgeber

Fiktive Abrechnung: Der ultimative Guide zu "Geld statt Reparatur"

Sie wollen den Unfallschaden auszahlen lassen ("fiktiv abrechnen")? Das ist Ihr gutes Recht (§ 249 BGB). Doch Vorsicht: Versicherer nutzen automatisierte Prüfberichte, um Ihre Auszahlungssumme massiv zu kürzen. In diesem Guide erfahren Sie, wie Sie Netto das Maximum herausholen.

Was bedeutet "fiktive Abrechnung"?

Fiktive Abrechnung (auch "Abrechnung nach Gutachten" genannt) bedeutet, dass Sie sich die Reparaturkosten netto auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Sie können das Geld frei verwenden.

Der Unterschied: Bei der konkreten Abrechnung reichen Sie eine Reparaturrechnung ein. Bei der fiktiven Abrechnung dient das Gutachten als Basis für die Auszahlung.

Das Rechenbeispiel: So viel Geld verlieren Sie ohne Anwalt

Versicherer streichen oft Stundenlöhne, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten. Sehen Sie hier, wie aus fast 6.000€ Anspruch nur 3.500€ werden:

Position Anspruch (Gutachten) Versicherung zahlt Verlust
Reparatur (Netto) 4.850,00 € 3.100,00 € -1.750 €
UPE-Aufschläge 485,00 € 0,00 € -485 €
Verbringung 195,00 € 0,00 € -195 €
GESAMT 5.955,00 € 3.520,00 € -2.435 €

Falle 1: Der Abzug der Mehrwertsteuer

Die 19% Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) werden bei fiktiver Abrechnung immer abgezogen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Sie erhalten nur den Netto-Betrag.

Experten-Tipp: Wenn Sie Teile kaufen (z.B. Scheinwerfer, Stoßstange) oder eine Teilreparatur durchführen lassen, können Sie die MwSt. aus diesen Rechnungen nachfordern! Reichen Sie die Belege bei uns ein.

Falle 2: Stundenverrechnungssätze & Verweisung

Die Versicherung rechnet Ihren Schaden oft mit den günstigen Preisen einer "Partnerwerkstatt" klein. Diese "Verweisung" ist jedoch oft unzulässig!

Sie haben Anspruch auf Markenwerkstatt-Preise, wenn:

Falle 3: Totalschaden & Restwert-Tricks

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor. Die Formel lautet:

Wiederbeschaffungswert (WBW) - Restwert = Auszahlung

Versicherer suchen in Online-Börsen nach Aufkäufern, die hohe Preise für Ihr Wrack bieten (hoher Restwert = niedrige Auszahlung). Lösung: Verkaufen Sie das Wrack sofort zum Preis aus dem Gutachten an einen lokalen Händler. Wenn Sie schneller sind als das Angebot der Versicherung, ist Ihr Deal bindend!

Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung?

Ja, das geht! Sie müssen allerdings nachweisen, dass das Fahrzeug repariert wurde (z.B. durch Fotos oder eine Reparaturbestätigung des Gutachters) und Sie es in der Zeit nicht nutzen konnten.

KlasseBeispieleTagessatz
A-CVW Up, Polo, Fiesta23€ - 35€
D-EGolf, Astra, 3er BMW38€ - 43€
F-JPassat, 5er BMW, E-Klasse50€ - 91€

Sonderfall: Leasing & Finanzierung

Bei Leasingfahrzeugen dürfen Sie meist nicht fiktiv abrechnen. Der Leasinggeber verlangt eine fachgerechte Reparatur. Bei finanzierten Fahrzeugen kann die Bank die Auszahlung an Sie verweigern, um den Wert der Sicherheit zu erhalten.

Ihre 6-Punkte-Checkliste

  1. Unfallstelle sichern & Polizei rufen.
  2. Sofort Anwalt einschalten (Kostenlos). Wir übernehmen die Kommunikation.
  3. Unabhängigen Gutachter wählen. Wir vermitteln einen Experten.
  4. Abrechnungswunsch mitteilen. "Fiktiv nach Gutachten".
  5. Kürzungsbericht prüfen lassen. Wir wehren Streichungen ab.
  6. Auszahlung erhalten. Das Geld gehört Ihnen.

Wollen Sie den maximalen Netto-Betrag?

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und holen das Geld zurück, das die Versicherung gestrichen hat.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Januar 2026.