Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall gehabt und möchten sich den Schaden auszahlen lassen? Dann kennen Sie vielleicht dieses Szenario: Die Versicherung des Unfallgegners schickt Ihnen ein Schreiben — und plötzlich ist Ihre Auszahlung um Hunderte oder sogar Tausende Euro niedriger als im Gutachten steht. UPE-Aufschläge gestrichen. Verbringungskosten gestrichen. Überführungskosten gestrichen.
Was bedeutet "fiktive Abrechnung"?
Um zu verstehen, warum die Kürzungen unberechtigt sind, müssen wir zuerst klären, was fiktive Abrechnung eigentlich bedeutet.
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie hatten einen Unfall. Ein unabhängiger Gutachter begutachtet Ihr Fahrzeug und stellt fest: Die Reparatur würde 5.000 € netto kosten. Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten:
Option A — Konkrete Abrechnung (tatsächlich reparieren)
Sie bringen Ihr Auto in die Werkstatt, lassen es reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein. Die Versicherung zahlt den Rechnungsbetrag — inklusive Mehrwertsteuer.
Option B — Fiktive Abrechnung (Geld statt Reparatur)
Sie lassen Ihr Auto nicht reparieren (oder reparieren es selbst, oder billiger). Stattdessen lassen Sie sich den Schaden auf Basis des Gutachtens als Geldbetrag auszahlen. Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Sache.
Das Wort "fiktiv" kommt daher, dass Sie sich vorstellen: "Was würde die Reparatur kosten, wenn ich sie durchführen lassen würde?" Man stellt sich vor, man repariert — und bekommt den entsprechenden Netto-Betrag ausgezahlt.
Und hier liegt der Kern des Problems: Die Versicherung streicht bei fiktiver Abrechnung nicht nur die Mehrwertsteuer (was rechtens ist), sondern kürzt zusätzlich UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Überführungskosten und Stundenverrechnungssätze. Das ist nicht rechtens.
Was wird typischerweise gekürzt? Die Tricks der Versicherungen
Versicherungen nutzen sogenannte Prüfberichte (oft erstellt von Firmen wie Dekra, ControlExpert oder Eucon), um das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen systematisch zu zerpflücken. Dabei werden regelmäßig folgende Positionen gestrichen:
| Position | Was ist das? | Typische Kürzung |
|---|---|---|
| UPE-Aufschläge | Zuschlag der Werkstatt auf Ersatzteile | 10–20% auf alle Teile |
| Verbringungskosten | Transport zur Lackiererei | 80–200 € komplett |
| Überführungskosten | Transport des Fahrzeugs | 50–150 € komplett |
| Stundenverrechnungssätze | Stundenlohn der Werkstatt | Verweisung auf Billig-Werkstatt |
| Ersatzteilpreise | Originalteile vs. Nachbauteile | Verweis auf "gleichwertige" Teile |
UPE-Aufschläge: Was steckt dahinter?
UPE steht für Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Wenn eine Werkstatt Ersatzteile vom Hersteller bezieht (z.B. einen neuen Kotflügel von VW, BMW oder Mercedes), zahlt die Werkstatt den Listenpreis. Darauf erhebt die Werkstatt einen Zuschlag von 10–20% — den sogenannten UPE-Aufschlag.
Warum erheben Werkstätten UPE-Aufschläge?
- Lagerhaltung: Die Werkstatt muss Teile vorhalten und lagern — das kostet Platz und Geld.
- Beschaffungsaufwand: Bestellung, Annahme, Prüfung der Teile verursacht Arbeitsaufwand.
- Kapitalbindung: Die Werkstatt kauft die Teile auf eigenes Risiko ein.
- Branchenstandard: UPE-Aufschläge sind in allen Werkstätten üblich — das ist kein "Extra", sondern Normalität.
Was richtig ist: UPE-Aufschläge sind Teil der erforderlichen Reparaturkosten. Sie fallen bei jeder realen Reparatur an. Der Geschädigte hat Anspruch auf den Betrag, den eine Reparatur kosten würde — einschließlich UPE-Aufschläge.
Verbringungskosten: Der Transport zum Lackierer
Verbringungskosten entstehen, wenn Ihr Fahrzeug von der Karosserie-Werkstatt zur Lackiererei transportiert werden muss und zurück. Die wenigsten Werkstätten haben eine eigene Lackierkabine — das heißt: Bei fast jeder Unfallreparatur mit Lackschäden fallen Verbringungskosten an.
Typische Verbringungskosten:
- Einfache Verbringung: 80–120 € (Werkstatt → Lackierer → zurück)
- Mehrfache Verbringung: 150–200 € (bei mehreren Lackiergängen)
- Sondertransporte: Ab 200 € (bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen)
Überführungskosten: Was die Versicherung gerne "vergisst"
Überführungskosten fallen an, wenn Ihr Fahrzeug zur Werkstatt transportiert werden muss — beispielsweise wenn es nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, oder wenn die nächste Markenwerkstatt weiter entfernt liegt.
Auch diese Kosten sind Teil des erforderlichen Herstellungsaufwands und damit erstattungsfähig. Die Versicherung streicht sie gerne mit dem Argument: "Bei fiktiver Abrechnung wird das Auto ja nicht zur Werkstatt gebracht."
Stundenverrechnungssätze: Die "Verweisung" auf Billig-Werkstätten
Ein besonders häufiger Trick: Die Versicherung erkennt nicht die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Werkstatt an, die Ihr Gutachter zugrunde gelegt hat. Stattdessen verweist sie auf eine günstigere, freie Werkstatt.
Wann darf die Versicherung verweisen?
Die Versicherung darf Sie nur dann auf eine günstigere Werkstatt verweisen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Ihr Fahrzeug ist älter als 3 Jahre
- Ihr Fahrzeug ist nicht durchgehend scheckheftgepflegt in einer Markenwerkstatt
- Die genannte Alternativ-Werkstatt ist zumutbar erreichbar
- Die Alternativ-Werkstatt bietet nachweisbar gleichwertige Qualität
Warum sind diese Kürzungen unberechtigt?
Die Antwort ist im Grunde einfach — und basiert auf einer klaren juristischen Logik:
Das Grundprinzip
Bei der fiktiven Abrechnung berechnet man: "Was würde es kosten, den Schaden fachgerecht zu reparieren?"
Wenn Sie Ihr Auto in eine Werkstatt bringen würden, dann würden dort zwangsläufig UPE-Aufschläge auf Ersatzteile berechnet, Verbringungskosten zum Lackierer anfallen und die Stundenverrechnungssätze der Werkstatt gelten.
Diese Kosten sind also "erforderlich" im Sinne des § 249 BGB — unabhängig davon, ob tatsächlich repariert wird oder nicht. Die Versicherung schuldet den Geldbetrag, der zur Herstellung erforderlich wäre.
Der einzige zulässige Abzug bei fiktiver Abrechnung ist die Mehrwertsteuer — denn die fällt nur an, wenn tatsächlich eine Rechnung bezahlt wird (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Alle anderen Positionen müssen in voller Höhe erstattet werden.
Zusammenfassung der Rechtslage:
| Position | Abzug berechtigt? | Begründung |
|---|---|---|
| Mehrwertsteuer (19%) | Ja | § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB — nur bei tatsächlichem Anfall |
| UPE-Aufschläge | Nein — muss gezahlt werden | Branchenüblich, fällt bei jeder Reparatur an |
| Verbringungskosten | Nein — muss gezahlt werden | Notwendiger Teil der Reparatur (Lackiererei) |
| Überführungskosten | Nein — muss gezahlt werden | Erforderlicher Herstellungsaufwand |
| Stundenverrechnungssätze | Nein — muss gezahlt werden | Verweisung nur unter strengen Voraussetzungen |
Rechenbeispiel: So viel Geld verlieren Sie ohne Anwalt
Ein typischer Fall aus unserer Praxis bei der Kanzlei MANDATI:
| Position | Laut Gutachten | Versicherung zahlt | Verlust |
|---|---|---|---|
| Reparaturkosten netto | 4.200,00 € | 3.380,00 € | -820,00 € |
| UPE-Aufschläge (15%) | 380,00 € | 0,00 € | -380,00 € |
| Verbringungskosten | 145,00 € | 0,00 € | -145,00 € |
| Überführung | 85,00 € | 0,00 € | -85,00 € |
| GESAMT (netto) | 4.810,00 € | 3.380,00 € | -1.430,00 € |
So wehren Sie sich — und es kostet Sie nichts
Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nicht nur Anspruch auf den vollen Schadensersatz, sondern auch auf die Erstattung Ihrer Anwaltskosten. Das heißt:
Was wir für Sie tun:
- Prüfbericht der Versicherung analysieren — Wir identifizieren jede unberechtigte Kürzung.
- Kürzungen zurückweisen — Mit fundierter Begründung und Rechtsprechungsnachweisen.
- Nachforderung stellen — Wir fordern den vollständigen Betrag ein.
- Durchsetzen — Notfalls gerichtlich, aber in 98% der Fälle zahlt die Versicherung nach anwaltlicher Aufforderung.
Versicherung hat gekürzt? Wir holen Ihr Geld zurück.
Kostenlose Prüfung Ihres Falls — als Unschuldiger zahlen Sie keinen Cent für den Anwalt.
Ihre Checkliste: Kürzungen der Versicherung abwehren
- Abrechnungsschreiben der Versicherung sorgfältig prüfen. Vergleichen Sie die gezahlte Summe mit dem Gutachten.
- Prüfbericht anfordern. Fragen Sie die Versicherung nach dem Prüfbericht, auf dessen Basis gekürzt wurde.
- Nicht vorschnell akzeptieren. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor ein Anwalt draufgeschaut hat.
- Anwalt einschalten — kostenlos! Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite Ihren Anwalt.
- Nachforderung stellen lassen. Der Anwalt fordert die Differenz ein.
- Geld erhalten. In den allermeisten Fällen zahlt die Versicherung nach anwaltlicher Aufforderung den vollen Betrag.
Weiterführende Ratgeber
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